Grundsteuer

Veröffentlicht am FR. 21.012022

Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Grundsteuer in der Gemeinde Ellerau für das Kalenderjahr 2022 2023

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022 und 2023

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 390 %. 390 %
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 %. 390 %
  2. Gewerbesteuer 395 %. 395 %

Die Grundsteuer 2022 ist wie folgt fällig:

1.    Zum 15 Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November je zu einem Viertel der Jahressteuer.

2.    Wenn von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz (Jahreszahlung) Gebrauch gemacht worden ist, wird der Jahresbeitrag zum 1. Juli fällig.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Steuerfestsetzung kann durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Ellerau, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn

Gemeinde Ellerau                                                                 Der Bürgermeister